Der Schiedsrichterausschuss des KFV Westküste bietet wieder eine Ausbildung für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter an.
Es gibt einen Lehrgang für Jugendliche (unter 18 Jahre) und Erwachsene (ab 18 Jahre).
Lehrgang Jugendliche
Lehrgang Erwachsene
Wer kann teilnehmen?
An diesen Lehrgängen können alle weiblichen und männlichen Personen teilnehmen, die zu Beginn des Lehrgangs mindestens 12 Jahre alt sind. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Vereine nur Personen zum Lehrgang entsenden sollen, die aktive Schiedsrichter/innen werden wollen und die nach dem Lehrgang auch regelmäßig an den Lehrabenden teilnehmen und Spiele leiten werden.
Personen, die zwölf oder dreizehn Jahre alt sind und den Lehrgang erfolgreich absolvieren, erhalten ihren Schiedsrichterausweis erst, wenn sie 14 Jahre alt sind. Sie werden auch erst dann zu offiziellen Spielleitungen herangezogen. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres trägt der meldende Verein Sorge dafür, dass diese Anwärter/innen Jugendspiele im Verein pfeifen. Als Zählschiedsrichter wird ein/e aktive/r Schiedsrichter/in angerechnet, wenn er oder sie den DFBSchiedsrichterausweis erworben hat und dabei mindestens 16 Jahre alt ist.
Die Teilnehmer/innen dürfen nicht durch die Ausübung anderer Funktionen oder durch Fußballspielen daran gehindert sein, die ihnen übertragenen Spielleitungen durchzuführen. Fußballspielen und Spielleitungen als Schiedrichter/in lässt sich dennoch gut miteinander verbinden, denn die Anwärterinnen und Anwärter können für die eigenen Spiele Freistellungen beantragen. Auch muss der meldende Verein dafür Sorge tragen, dass insbesondere jugendliche Teilnehmer/innen den Ort der Spielleitungen erreichen können. Jede/r neue Schiedsrichter/in hat die Pflicht mindestens 12 Spiele pro Jahr zu leiten - das dürfte für jede/n machbar sein.